Weitere Infos zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Eine Vorsorgevollmacht greift dann, wenn eine Person wegen psychischer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine oder nur teilweise alleine regeln kann. Das kann zum Beispiel bei schwerer Erkrankung (insbes. Demenz) oder nach einem Unfall passieren.

Mit einer Vorsorgevollmacht räumen Sie anderen Personen das Recht ein, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln und Entscheidungen für Sie zu treffen.

Unter der Webseite von Afilio oder auch des Humanistischen Verbandes Deutschlands können Sie verschiedene Mustervorlagen runterladenAfilio klärt Ihre Wünsche dabei anhand von Fragen, sodass Sie auf Ihre Person zugeschnittene Erklärungen abgeben können.

Weitere ausführliche Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.