Jahresabschluss – Allgemein
Seit 2021 findet in unseren Jahresabschlüssen bezüglich des Zeitpunktes der ertragswirksamen Vereinnahmung der erhaltenen Spenden und Zuwendungen die IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) Stellungnahme IDW RS HFA 21 „Besonderheiten der Rechnungslegung Spenden sammelnder Organisationen“ Anwendung.
Nach IDW RS HFA 21 sind noch nicht verbrauchte Spendenbeträge bei Zufluss zunächst ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen und in einem gesonderten Passivposten „Noch nicht verbrauchte Spendenmittel“ nach dem Eigenkapital auszuweisen. Die ertragswirksame Auflösung dieses Postens hat dann korrespondierend zu dem durch die satzungsmäßige Verwendung der Spenden entstehenden Aufwand zu erfolgen.
Aufgrund der Anwendung der oben beschriebenen IDW-Richtlinie werden Spendeneinnahmen, die 2025 eingegangen sind und erst 2026/2027 in die Programmländer transferiert werden, nicht in das laufende Jahr gerechnet.
Sonstige Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Spendeneinnahmen
2025 erhielten wir 698.028,96 Euro aus Geldspenden und Zuwendungen von Stiftungen sowie anderen Organisationen. Im Geschäftsjahr 2025 erreichten uns Zuwendungen von der Stiftung Mudda Erraka, der Chahabadi Stiftung, der Intersein Stiftung, der Konfident Stiftung sowie der Louis Leitz Stiftung. Die Else Kröner-Fresenius-Stiftung (EKFS) förderte 2025 unsere Arbeit in Ghana, Senegal und Sambia. Von August 2022 bis Juli 2025 wurde ein Projekt in Ghana zur Mutter-Kind-Gesundheit mit Unterstützung der EKFS (link zum Projekt) durchgeführt. Seit Januar 2024 läuft ein Projekt im Senegal mit dem Schwerpunkt Mutter-Kind-Gesundheit (link). Im April 2025 startete ein Projekt in Sambia (link), ebenfalls mit dem Schwerpunkt Mutter-Kind-Gesundheit. So konnten wir Ghana in 2025 mit 41.062,- Euro, Senegal mit 72.539,- Euro und Sambia mit 148.274,17 Euro im Rahmen dieser Projekte unterstützen.
Im Jahr 2025 wurde uns im Rahmen eines Vermächtnisses eine Eigentumswohnung zugewendet. Diese ist zur kurzfristigen Weiterveräußerung bestimmt. Die Eigentumswohnung ist in der Bilanz zum 31.12.2025 mit dem geschätzten Verkehrswert in Höhe von 360.000,00 Euro zuzüglich angefallener Anschaffungsnebenkosten im Vorratsvermögen abgebildet.
Der Verein erhielt in 2025 eine weitere Erbschaft in Höhe von 150.000,- Euro. Der erste Teilbetrag in Höhe von 75.000,- Euro ist in 2025 eingegangen, der zweite Teilbetrag in Höhe von 75.000,- Euro im Januar 2026.
Nur durch die kontinuierliche finanzielle Unterstützung durch Spenden ist es uns möglich, Menschen über einen längeren Zeitraum hinweg auf ihrem Weg der Hunger- und Armutsüberwindung zu begleiten und ihre Lage dauerhaft zu verbessern. So haben wir uns sehr über die Loyalität vieler Privatpersonen, Stiftungen und Firmen gefreut und bedanken uns sehr herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen. Zusätzlich konnten wir 2025 wieder neue Geber*innen gewinnen, die unsere Arbeit erstmals unterstützten.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
2025 erhielten wir insgesamt 351.152,82 Euro Fördermittel der öffentlichen Hand. Es wurden/werden Projekte in verschiedenen Programmländern mit Unterstützung durch das BMZ durchgeführt: Im Juni 2025 wurde ein dreijähriges Projekt in Bangladesch erfolgreich abgeschlossen. Seit August 2024 läuft ein dreijähriges Projekt in Indien in Uttarakhand, ein weiteres Projekt in Indien in Madhya Pradesh wird im Juni 2026 abgeschlossen sein. Darüber hinaus wird seit Juni 2024 ein Projekt in Uganda durchgeführt, ebenfalls mit dreijähriger Laufzeit. Im November 2025 startete ein vierjähriges Projekt in Ghana. Somit konnten wir im Jahr 2025 durch Zuwendungen der öffentlichen Hand und durch unsere Eigenbeiträge Uganda mit insgesamt 107.883,05 Euro (link zum Projekt) Indien mit 191.249,26 Euro für (Uttarakhand und Madhya Pradesh), Ghana mit 30.019,04 Euro (link) und Bangladesch mit 18.629,84 Euro (link) unterstützen.
Die Fortsetzung oben genannter Förderungen reicht in das Folgejahr hinein.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel wird durch ein Projektaudit in den jeweiligen Förderländern von einer externen, unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor Ort überprüft. Diese muss von der Deutschen Botschaft anerkannt sein.
Corporate Fundraising: Auch 2025 haben sich wieder viele Unternehmen durch finanzielle Beiträge, mit eigenen Aktionen und als „Türöffner“ für die Ziele unserer Organisation eingesetzt.
Wir möchten uns sehr herzlich für ihre Unterstützung bedanken und im Folgenden einige der Unternehmen nennen:
- B2B Medical GmbH
- bau-werk GmbH
- Dell Technologies Germany
- Dunkel Cloud GmbH
- Hausgrafik GbR
- Hilton Hotels Vienna
- integer_net GmbH
- JustPlay GmbH
- LuckyU Communications
- messe.rocks GmbH – herCAREER
- Munich International School
- Quintessence Naturprodukte GmbH
- Schiefer & Co. Edelmetall-Scheideanstalt
- Seeberger GmbH
- Share GmbH
- Ursula Schmid, Architekturbüro
- widecare GmbH
Spendenweiterleitung
Im Geschäftsjahr wurden ungebundene Gelder für die Förderung von Programmen direkt an die jeweiligen The Hunger Project Länderbüros weitergeleitet. 2025 überwiesen wir 28.744,00 Euro nach Äthiopien, leiteten 34.243,64 Euro nach Peru, 9.904,- Euro in den Senegal sowie 4.395,- Euro nach Malawi weiter und unterstützen Sambia mit 3.337,38 Euro.
Die projektgebundenen Gelder werden entsprechend ihrer Bestimmung transferiert. 2025 erfolgten Direktüberweisungen nach Indien, Ghana, Malawi, Senegal, Uganda und Bangladesch. Die Mittelweiterleitungen für das laufende Jahr setzen sich aus den Spenden/Investitionen des laufenden Jahres bzw. des Vorjahres zusammen. Die zum Jahresende noch vorhandenen Mittel werden jeweils im Folgejahr transferiert.
Interne Kontrollmechanismen
Die interne Revision erfolgte 2025 durch die WMS Müssig ∙ Sauter PartGmbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft in Ravensburg. Das Prüfungsurteil lautet:
„Wir haben den Jahresabschluss des Vereins Das Hunger Projekt e.V. – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen von dem Verein analog angewendeten, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Vereins zum 31. Dezember 2025 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.“
Die Ergebnisse der Prüfung sind auf unserer Webseite veröffentlicht.
Wie bereits in den Vorjahren wurden der Bericht des Steuerberaters und der Bericht des Wirtschaftsprüfers vor der Mitgliederversammlung, die auf den 25. Juni 2026 festgelegt wurde, an die Vereinsmitglieder verschickt. Des Weiteren führte ein vom Vereinsvorstand unabhängiges Mitglied mit dem Wirtschaftsprüfer im Vorfeld der Mitgliederversammlung ein Gespräch. Ein mündlicher Bericht dieses Gesprächs durch ein Vereinsmitglied ist während der Mitgliederversammlung eingeplant.
Die interne Kontrolle von Projekten vor Ort erfolgt über Projektbesuche in regelmäßigen Abständen durch Mitarbeiterinnen von Das Hunger Projekt Deutschland e.V. und über ein von der Deutschen Botschaft anerkanntes unabhängiges Wirtschaftsprüfungsinstitut im jeweiligen Land.
Die Verwendung der Spenden und Fördermittel unterliegt zudem den strengen Auflagen des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI), dessen Spendensiegel wir seit 2003 tragen.
Zukünftige Entwicklung
Im Jahr 2025 lag der Fokus im Fundraising-Bereich weiterhin auf dem Ausbau von Unternehmenspartnerschaften. Zusätzlich wurde verstärkt auf die Gewinnung von zusätzlichen Mitteln von Stiftungen gesetzt. Die Erhöhung des Bekanntheitsgrades durch verstärkte Aktivitäten in der öffentlichen Bildungsarbeit, digitale Kampagnen sowie im Social Media Bereich war ein weiterer Schwerpunkt im Jahr 2025. Diese Maßnahmen werden auch künftig fortgeführt, um die Sichtbarkeit unserer Arbeit sowie globalen Themen zu erhöhen und zusätzliche Fundraisingmöglichkeiten zu eröffnen. Zudem ist geplant die Projektförderung durch eine stärkere Diversifizierung der Fördermittelgeber im öffentlichen Sektor weiter auszubauen.
Chancen und Risiken
Auch im Jahr 2025 waren der Klimawandel, politische Unruhen und Konflikte, die demographische Entwicklung, die Inflation, finanzielle Wechselkurs-Schwankungen und die wachsende Einschränkung zivilgesellschaftlicher Handlungsräume in den Programmländern Herausforderungen für unsere Projektarbeit.
Wie schon in den Vorjahren machten diese externen Einflussfaktoren erneut eine stetige Anpassung durch proaktives und flexibles Agieren auf die sich regelmäßig ändernde Situationen notwendig.
Diese kontinuierlichen Projektmodifikationen führten zu einem erhöhten Arbeitsaufwand in der Projektabwicklung. Trotz der Herausforderungen wurden die Anpassungen gut bewältigt. Alle Projekte wurden wie geplant umgesetzt und haben ihre Projektziele erreicht.
In dieser weiterhin sehr herausfordernden Situation war gut zu erkennen, dass die Mobilisierungsarbeit mit den Menschen vor Ort diese erfolgreich zu Entscheidungsträgern werden lässt, die selbständig Lösungen suchen und finden, um sich und ihre Dorfgemeinschaften zu schützen und die Lebensumstände zu verbessern.
Einnahmen und Ausgaben 2025
Gesamteinnahmen: 1.178.282,03 Euro
Gesamtausgaben: 1.178.282,03 Euro
Programmausgaben: 852.378,27 Euro
Gehälter
Die Ausgaben für Personal werden entsprechend der Tätigkeiten der Mitarbeiter*innen zugeordnet. Die Aufteilung in Programm- sowie Werbe- und Verwaltungsaufgaben erfolgt anhand der Arbeitszeitprotokolle. Viele Tätigkeiten des Vereins wurden auch 2025 wieder ehrenamtlich durchgeführt, insbesondere die Tätigkeit des gesamten Vorstandes.
Im Berichtszeitraum wurden zwei Mitarbeiterinnen neu eingestellt: eine Mitarbeiterin ab 01.01.2025 zu 80% und eine ab 01.10.2025 zu 100%. Ganzjährig beschäftigt waren zwei Mitarbeiter zu 100%, zwei Mitarbeiterinnen zu 90 %, zwei Mitarbeiter zu 80%, eine Mitarbeiterin zu 87,5 % und eine Mitarbeiterin zu 37,5%. Im Berichtszeitraum befand sich eine Mitarbeiterin vom 01.01.2025 bis 14.04.2025 in Mutterschutz und ab 15.04.2025 in Elternzeit, eine weitere Mitarbeiterin bis 14.09.2025 in Elternzeit. Außerdem endete das Arbeitsverhältnis eines Mitarbeiters zum 14.09.2025.
Auf eine Veröffentlichung der Gehälter der Landesdirektorinnen wird mit Bezug auf die Persönlichkeitsrechte und aus Datenschutzgründen verzichtet.
Ein freier Mitarbeiter wurde in 2025 insgesamt 2 Tage im entwicklungspolitischen Bereich, der globalen Bildungsarbeit sowie im Advocacy-Bereich beschäftigt.