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Testament & Vermächtnis
Welche Zukunft möchte ich hinterlassen?
Diese Frage stellen wir uns früher oder später alle – im Privaten wie im Beruflichen, und insbesondere auch mit Blick auf unser Vermögen: Was möchten wir bewirken? Was soll von uns bleiben?
Mit einer testamentarischen Spende oder einem Vermächtnis an Das Hunger Projekt e. V. ermöglichen Sie Menschen, eigene Lösungen zu entwickeln und ihre Zukunft selbstbestimmt zu gestalten. So schaffen Sie die Voraussetzungen dafür, dass Hunger dauerhaft überwunden werden kann.
- Vertraulich
- Unverbindlich
- In Ihrem eigenen Tempo
Werden Sie Teil unseres Wertekanons und hinterlassen Sie über den eigenen Tod hinaus bleibende Wirkung:
- in einer Frau, die im Gemeinderat ihre Stimme erhebt und ihre Gemeinschaft mobilisiert, damit Entwicklung selbstbestimmt und aus eigener Kraft gelingt;
- in einem Dorf, das seine Ernährung langfristig eigenständig sichert;
- in Kindern, die in einer Welt ohne Hunger aufwachsen dürfen.
Mit Ihrer testamentarischen Spende oder Ihrem Vermächtnis an Das Hunger Projekt geben Sie Ihrer Überzeugung von nachhaltiger Veränderung eine Zukunft. Ihre Werte leben weiter – in Menschen, die ihre Zukunft selbst in die Hand nehmen, und in Generationen, die von ihrem Wirken profitieren.
Sie geben Menschen die Kraft, Hunger aus eigener Kraft zu beenden. Ihr Vermächtnis stärkt Menschen und Generationen.
Was möchte ich bewirken? Was soll von mir bleiben?
Was bleibt von mir? Welche meiner Werte sollen weiterleben, wenn ich selbst nicht mehr da bin?
Viele Menschen, die Das Hunger Projekt über Jahre begleiten, haben darauf eine klare Antwort gefunden: Sie wünschen sich eine Welt, in der niemand mehr hungern muss und in der jeder Mensch die Chance erhält, die eigene Zukunft selbst zu gestalten.
Mit Ihrem Testament können Sie aus diesem Wunsch etwas Bleibendes machen. Ihre Entscheidung wirkt weiter – Jahr für Jahr, von Generation zu Generation und weit über das eigene Leben hinaus.
So geben Sie dem, was Ihnen wichtig ist, eine Zukunft.
So kann aus Ihren Werten etwas entstehen, das bleibt – und Menschen auch in Zukunft Hoffnung, Chancen und Perspektiven eröffnet.
Film
Ein neues Leben.
Rumi sollte als Kind verheiratet werden. Ihre Geschichte erzählt von einem Schock. Von Angst. Was dann geschah, ist eine Geschichte von Mut, Freundschaft und Zusammenhalt und von der Kraft, die daraus entsteht. Rumis Geschichte zeigt, was möglich wird, wenn Menschen den Rückhalt finden, ihre Zukunft selbst zu gestalten.
Was Ihr Vermächtnis bewirkt
Ihr Vermächtnis stärkt Menschen – nicht Abhängigkeiten.
Die nachhaltigste Veränderung ist die, die Menschen selbst tragen. Deshalb bringt Das Hunger Projekt keine fertigen Lösungen von außen, sondern stärkt Menschen darin, ihre eigenen Lösungen zu entwickeln und umzusetzen: Frauen und Männer schaffen eine gemeinsame Vision für ihr Dorf, gründen Spargruppen, legen auf Basis nachhaltiger Land- und Wasserwirtschaft Nahrungsvorräte an und bauen multifunktionale Gemeindezentren auf, die eigenständig verwaltet die Grundlage für Selbstversorgung, Bildung und Entwicklung schaffen.
Das Hunger Projekt begleitet und unterstützt diesen Prozess einige Jahre, im Nachgang geht die Veränderung weiter, getragen von den Menschen vor Ort. Ihre testamentarische Spende oder Ihr Vermächtnis wirken daher weit in die Zukunft und schaffen die Grundlage dafür, dass Hunger dauerhaft überwunden werden kann.
Eine Frau
erhält Zugang zu Wissen, Bildung und Verantwortung.
… verändert ihre Familie.
Neues Wissen über Ernährung, Einkommen und Gesundheit wirkt direkt zu Hause.
Die Familie verändert das Dorf.
Die Gemeinschaft plant und gestaltet ihre Entwicklung selbst.
Das Dorf verändert seine Zukunft.
Aus Wissen und gemeinschaftlichem Zusammenhalt entsteht eine nachhaltige Veränderung, die an die nächste Generation weitergegeben wird.
Frauen stärken
Frauen sind die entscheidenden Akteurinnen des Wandels in ihren Gemeinschaften.
Gemeinschaften aktivieren
Entwicklung gelingt, wenn Menschen sie selbst planen und umsetzen.
Lokale Verantwortung fördern
Gemeinsam mit lokalen Behörden entstehen Veränderungen, die Bestand haben.
1.391.012 Menschen in Epizentren sind bereits eigenständig und wandeln ihr Leben und das ihrer Gemeinschaft zum Besseren.
Aus Unterstützung wird Eigenverantwortung.
Ihre Möglichkeiten
So können Sie Zukunft hinterlassen.
Ob ein fester Geldbetrag, ein einzelner Vermögenswert, eine Immobilie oder ein Teil Ihres Nachlasses – jede Unterstützung ist wertvoll und zählt. Sie entscheiden, wen Sie bedenken und in welchem Umfang.
Ein Geldbetrag
Sie bestimmen in Ihrem Testament oder Erbvertrag, dass Das Hunger Projekt e. V., neben den Erben, einen bestimmten Geldbetrag als Vermächtnis erhalten soll.
Eine Immobilie
Sie bestimmen in Ihrem Testament oder Erbvertrag, dass Das Hunger Projekt e. V., neben den Erben, ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück als Vermächtnis erhalten soll.
Wertpapiere & Werte
Sie bestimmen in Ihrem Testament oder Erbvertrag, dass Das Hunger Projekt e. V., neben den Erben, Aktien, Fonds oder andere Vermögensgegenstände erhalten soll.
Erbin oder Miterbin
Sie setzen Das Hunger Projekt e. V. als Alleinerbin oder gemeinsam mit anderen als Miterbin ein und bestimmen so den Anteil, mit dem Sie den/die Erbe(n) bzw. Miterbe(n) am Nachlass beteiligen wollen.
Gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrechte, etwa von Kindern oder Ehepartnern, bleiben in jedem Fall bestehen.
In vier Schritten zu Ihrem Testament und Vermächtnis.
Wünsche klären
Überlegen Sie in Ruhe, wie Ihr Nachlass über Ihren Tod hinaus wirken soll.
Mit uns sprechen
Wir beantworten Ihre Fragen zu Das Hunger Projekt e. V. vertraulich und unverbindlich, am Telefon oder persönlich.
Fachlich beraten lassen
Für eine rechtssichere Gestaltung empfehlen wir eine Notarin, einen Notar oder eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Erbrecht. Gern nennen wir Ihnen Ansprechpersonen.
Testament verfassen
Vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben oder notariell beurkundet. Sicher verwahrt ist es zum Beispiel beim zuständigen Amtsgericht.
Ihr Vermächtnis wirkt in voller Höhe.
Zuwendungen an steuerbegünstigte gemeinnützige Organisationen wie Das Hunger Projekt e. V. sind in der Regel von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Entscheidend ist Ihre persönliche Situation, hierzu können Sie sich individuell beraten lassen.
Ihr persönlicher Ratgeber – kostenlos und unverbindlich.
Unsere Broschüre „Zukunft hinterlassen“ erklärt verständlich:
- Erbe oder Vermächtnis – Ihre Möglichkeiten
- Erfahrungsberichte aus unseren Programmländern
- Was Ihr Nachlass bewirkt
Ihre Angaben behandeln wir streng vertraulich und nutzen sie nur für den Versand. Niemand ruft Sie ungefragt an. Datenschutz
Sprechen Sie mit uns – ganz vertraulich.
Ein Testament ist eine sehr persönliche Entscheidung. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen mit Blick auf Das Hunger Projekt e. V. und begleiten Sie bei Ihren ersten Überlegungen – ohne Erwartungsdruck und in Ihrem eigenen Tempo.
Rochus Mönter
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender · Ihre Ansprechperson für Testament & Vermächtnis
+49 (0)89 21 55 24 20 · rochus.moenter@das-hunger-projekt.de · Erreichbar [Tage, Uhrzeit]
„[Kurzer persönlicher Satz der Ansprechperson, z. B. warum ihr diese Gespräche am Herzen liegen.]“
Rückruf vereinbaren
Absolut vertraulich. Wir leisten keine Rechtsberatung, nennen Ihnen aber gern erfahrene Fachleute.
Häufige Fragen.
Warum sollte ich ein Testament erstellen?
Mit einem Testament können Sie selbst bestimmen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschieht. Sie können Menschen, die Ihnen wichtig sind, berücksichtigen und auch eine gemeinnützige Organisation wie Das Hunger Projekt e. V. bedenken. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge.
Was ist der Unterschied zwischen einer Erbschaft und einem Vermächtnis?
Als Erbin oder Erbe übernehmen Sie grundsätzlich den Nachlass als Ganzes oder zu einem bestimmten Anteil (Miterbe). Mit einem Vermächtnis können Sie dagegen gezielt einen bestimmten Geldbetrag, einen Gegenstand oder einen anderen Vermögenswert zuwenden, ohne die betreffende Person oder Organisation zur Erbin zu machen.
Kann ich Das Hunger Projekt e. V. als Erben einsetzen?
Ja. Sie können Das Hunger Projekt e. V. als Erbin oder Miterbin einsetzen. Dann erhält die Organisation den gesamten Nachlass oder einen von Ihnen festgelegten Anteil daran. Alternativ können Sie Das Hunger Projekt e. V. mit einem Vermächtnis bedenken und beispielsweise einen bestimmten Geldbetrag oder Vermögenswert hinterlassen.
Welche Form für Ihre persönliche Situation geeignet ist, hängt unter anderem von Ihrer familiären Situation und Ihrem Vermögen ab. Bei größeren oder komplexeren Nachlässen ist eine individuelle rechtliche Beratung durch eine Notarin oder einen Notar oder eine Fachanwältin oder Fachanwalt für Erbrecht empfehlenswert.
Wie kann ich Das Hunger Projekt e. V. in meinem Testament bedenken?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Sie können Das Hunger Projekt e. V. als Erbin oder Miterbin einsetzen oder ein Vermächtnis zugunsten der Organisation anordnen. Auch bestimmte Vermögenswerte wie Geld, Wertpapiere oder eine Immobilie können Gegenstand einer testamentarischen Zuwendung sein.
Wichtig ist, Das Hunger Projekt e. V. im Testament eindeutig zu benennen. Bei der konkreten Formulierung kann eine notarielle oder anwaltliche Beratung helfen.
Muss ich meine Angehörigen berücksichtigen?
Bestimmte nahe Angehörige können einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch haben. Das betrifft insbesondere Kinder und – wenn keine Kinder vorhanden sind – unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern sowie Ehegattinnen und Ehegatten beziehungsweise eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.
Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein Anspruch auf Geld und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Deshalb sollte die familiäre Situation bei der Gestaltung eines Testaments berücksichtigt werden.
Was kann ich Das Hunger Projekt e. V. hinterlassen?
Sie können unterschiedliche Vermögenswerte testamentarisch zuwenden – zum Beispiel Geld, Wertpapiere, Immobilien oder andere Vermögensgegenstände.
Was davon für Sie persönlich infrage kommt und welche Form der Zuwendung sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Bei Immobilien oder größeren Vermögenswerten empfiehlt sich eine rechtliche und gegebenenfalls steuerliche Beratung.
Wie erstelle ich ein rechtssicheres Testament?
Ein privatschriftliches Testament muss grundsätzlich vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Alternativ können Sie Ihr Testament notariell errichten lassen.
Gerade wenn Sie mehrere Personen oder Organisationen bedenken oder besondere Wünsche mit Ihrem Nachlass verbinden möchten, kann eine notarielle Beratung sinnvoll sein. Sie hilft dabei, Ihren letzten Willen eindeutig und möglichst rechtssicher zu formulieren.
Wie stelle ich sicher, dass mein Testament gefunden wird?
Ihr letzter Wille sollte sicher verwahrt werden und im Erbfall zuverlässig auffindbar sein. Ein notarielles Testament wird amtlich verwahrt und im Zentralen Testamentsregister registriert.
Auch ein handschriftliches Testament kann amtlich verwahrt werden. Wichtig ist in jedem Fall, dass es im Erbfall gefunden und berücksichtigt werden kann.
Was bewirkt meine testamentarische Zuwendung an Das Hunger Projekt e. V.?
Mit Ihrer testamentarischen Zuwendung unterstützen Sie die langfristige Arbeit von Das Hunger Projekt e. V. Als gemeinnützige Organisation kann Das Hunger Projekt e. V. Zuwendungen von Todes wegen grundsätzlich steuerfrei erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn Sie möchten, dass Ihre Zuwendung für einen bestimmten Zweck eingesetzt wird, sprechen Sie uns gerne frühzeitig an. Gemeinsam können wir besprechen, welche Möglichkeiten es gibt, Ihre persönlichen Vorstellungen angemessen zu berücksichtigen.
So können Sie über Ihr eigenes Leben hinaus dazu beitragen, dass Menschen ihre Zukunft selbst gestalten und sich dauerhaft aus der Abhängigkeit von Hunger und Armut lösen können.
Kann ich mein Testament später noch ändern?
Ja. Lebensumstände und persönliche Wünsche können sich verändern. Ein Testament kann deshalb grundsätzlich geändert oder durch ein neues Testament ersetzt werden.
Wenn Sie bereits ein Testament erstellt haben, sollten Sie bei Änderungen darauf achten, dass eindeutig erkennbar ist, welche Regelungen künftig gelten sollen. Bei gemeinschaftlichen Testamenten, Erbverträgen oder besonderen familiären Konstellationen können andere Regeln gelten. Lassen Sie sich in solchen Fällen am besten individuell beraten.
Sie haben Fragen zu Ihrem Testament oder Vermächtnis?
Wir informieren Sie gerne persönlich und vertraulich über die Möglichkeiten, Das Hunger Projekt e. V. in Ihrem Testament zu bedenken. Eine solche Entscheidung ist sehr persönlich – und wir möchten Sie dabei unterstützen, eine Gestaltung zu finden, die zu Ihren Wünschen und Ihrer Lebenssituation passt.
Hinweis: Die auf dieser Webseite enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Sie können eine individuelle Beratung durch eine Notarin oder einen Notar, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt sowie gegebenenfalls eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater nicht ersetzen.
Da die persönliche und familiäre Situation sowie die Vermögensverhältnisse individuell sind, empfehlen wir, die konkrete Gestaltung Ihres Testaments oder Vermächtnisses fachkundig prüfen zu lassen.
Vertrauen, das Sie prüfen können.
Anerkannte Gemeinnützigkeit
Jahresbericht 2025
Seit 1982 in Deutschland
Teil einer weltweiten Bewegung in 22 Ländern
Was bleibt, ist Zukunft.
Mit Ihrem Testament ermöglichen Sie die Chance auf einen Neuanfang, auf Zuversicht und Hoffnung, auf ein selbstbestimmtes Leben für kommende Generationen.
Stellen Sie sich ein Dorf in zwanzig Jahren vor: Die Kinder von heute führen die Spargruppen, die ihre Mütter gegründet haben. Die Vorratsspeicher sind gefüllt. Und niemand fragt mehr, ob es morgen genug zu essen gibt. Diese Zukunft können Sie mitgestalten, mit einem Vermächtnis, das weit über Ihr Leben hinaus wirkt.