Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Selbstverpflichtung zur Veröffentlichung von zehn Informationen
Das Hunger Projekt hat sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) angeschlossen.
„Auf Initiative von Transparency International Deutschland haben zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte.“
(Quelle: Transparency International Deutschland )
>> Initiative Transparente Zivilgesellschaft
>> Vorgaben der Initiative Transparente Zivilgesellschaft
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation
- Das Hunger Projekt Deutschland e. V.
- Registriert vom Amtsgericht Ulm Nr. VR 550968
- Sitz: Ravensburg
- Büro: Rüdesheimer Straße 7 , 80686 München
- Tel. 089 / 21 55 24 20
- info@das-hunger-projekt.de, www.das-hunger-projekt.de
- Gründung 1982
2. Wesentliche Dokumente
Satzung sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden.
Satzung
Satzung
Empowerment-Ansatz Selbstverantwortung und Eigeninitiative haben einen hohen Stellenwert in unserer Arbeit. Nur wenn Menschen konsequent aktiv partizipieren, d. h. den Entwicklungsprozess in ihrem Umfeld maßgeblich selbst gestalten, ist eine nachhaltige Verbesserung von Lebensumständen möglich. Empowerment

- Soziale Mobilisierung (Ermutigung zu Eigeninitiative)
- Stärkung der lokalen Selbstverwaltung (Lokaldemokratie)
- Interventionen zur Gleichstellung der Geschlechter
>> Unsere Strategien
>> Grundzüge unserer Programme
Werte
Unsere Werte gehen aus zehn Grundprinzipien hervor, an denen wir unsere Strategien und Aktivitäten ausrichten.
>> Unsere Grundprinzipien
3. Jüngster Bescheid vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft
Das Finanzamt Ravensburg hat uns auf Grund des gemeinnützigen Vereinszwecks der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit am 25.7.2019 einen Freistellungsbescheid für die Jahre 2016 bis 2018 ausgestellt.
Unsere Steuernummer lautet 77052 / 03706.
Freistellungsbescheid Finanzamt Ravensburg
4. Wesentliche Entscheidungsträger
- Mitgliederversammlung
50 stimmberechtigte Mitglieder (Stand Mai 2020)
Die Namen unserer Mitglieder veröffentlichen wir aus Datenschutzgründen nicht auf unserer Homepage. - Vorstand
Der ehrenamtliche Vorstand besteht aus drei Mitgliedern
>> Der Vorstand von Das Hunger Projekt - Co-Landesdirektorinnen
>> Leni Nebel und Suna Karakas
5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation
- Jahresbericht 2019
- >> Sammlung unserer Jahresberichte seit 2005
(Berichte aus den Jahren davor erhalten Sie auf Anfrage.) - Auf unserer Homepage finden Sie Berichte über die Arbeit unserer Organisation. Konkrete Projektbeschreibungen sind in Bearbeitung.
6. Personalstruktur
Alle unsere >> bezahlten Kräfte leisten über ihre honorierte Arbeitszeit hinaus noch viel ehrenamtliche Arbeit im Hunger Projekt.
Mitarbeiterinnen
- Leni Nebel, Co-Landesdirektorin (32 Std./Woche)
- Suna Karakas, Co-Landesdirektorin (32 Std./Woche)
- Betsy Torneden, Büroleitung/Office Management (25 Std./Woche)
- Marija Kao, Fundraising für öffentliche Gelder (40 Std./Woche)
- Theresa Geyer, Kommunikation (40 Std./Woche)
Honorarkräfte
- Vincent Gründler, Entwicklungspolitische Bildungsarbeit
Ehrenamtlich Aktive
- Ca. 50 – 60 >> ehrenamtlich Aktive engagieren sich in verschiedenen Regionen in Deutschland für das Hunger Projekt.
7. Mittelherkunft
Im Jahr 2019 konnten wir Einnahmen in Höhe von 870.885,41 EUR generieren >> Mittelherkunft
8. Mittelverwendung
Jahresabschluss und Bericht zum 31.12.2019
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Das Hunger Projekt Deutschland ist ein eigenständiger eingetragener Verein. Es ist eine Partnerorganisation des >> internationalen The Hunger Project, das insgesamt in 23 Staaten aktiv ist.
10. Großspenden in 2019
Zuwendungen von mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen:
Juristische Personen:
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/GIZ – SEWOH Initiative
Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden.
Sowohl die Vorstandsmitglieder als auch die Landesdirektorin und der Vorstand tagen alle drei bis vier Wochen mittels einer Telefonkonferenz. Der Vorstand, die Landesdirektorin und ein Kreis von Ehrenamtlichen halten gemeinsam zwei Mal im Jahr persönliche Arbeitstreffen ab. Über jede Besprechung wird ein Protokoll verfasst.
Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet.
Die Jahresrechnung wird von der Vorstandsvorsitzenden Mechthild Frey abgezeichnet.
Bei der Prüfung unseres Jahresberichtes wird die Einhaltung dieser Verpflichtung von einem Wirtschaftsprüfer kontrolliert.
Mechthild Frey
Vorstandsvorsitzende
Kandern-Wollbach, August 2020