Ich bin alleinstehend und habe keine Angehörigen mehr. Um welche Angelegenheiten kümmert sich DAS HUNGER PROJEKT e.V.?
Grundsätzlich kümmert sich ein Testamentsvollstrecker um Ihren letzten Willen, den Sie in Ihrem Testament niedergeschrieben haben. Haben Sie uns bedacht, ist es für uns eine Aufgabe, die wir mit Respekt und großer Sorgfalt übernehmen. Wenn Sie mit Ihrem Testament besondere Wünsche an uns verbinden möchten, ist es uns wichtig, diese auch erfüllen zu können. Am besten gelingt dies, wenn man im Vorfeld gemeinsam überlegt, welche Möglichkeiten es gibt, Ihre Ideen und Wünsche festzulegen. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf: testamente@das-hunger-projekt.de
Welche Fragen kann ich vor der Testamentserstellung klären? Kommt jemand zu mir oder werden alle Fragen schriftlich beantwortet oder telefonisch besprochen?
In der Regel können erste Fragen zu grundsätzlichen Themen am Telefon, per Brief, E-Mail oder virtuellem Gespräch geklärt werden. Menschen gehen ganz unterschiedlich an Dinge heran. Darum richten wir uns nach Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen. Auf Wunsch sind auch persönliche Kontakte möglich: Wir finden es interessant zu erfahren, was Sie mit uns verbindet. Gemeinsam können wir überlegen, wie Sie DAS HUNGER PROJEKT sinnvoll bedenken können und was Ihre Wünsche an uns sind. Sie können direkte Fragen zu unserer Arbeit stellen, und wir zeigen Ihnen an Beispielen, wie Testamentsspenden eingesetzt werden.
Muss ich DAS HUNGER PROJEKT e.V. informieren, wenn ich den Verein in meinem Testament berücksichtige, zum Beispiel, indem ich Ihnen eine Kopie sende?
Wir freuen uns sehr über eine Nachricht und eine Kopie Ihres Testamentes, besonders weil wir dann Ihre Wünsche berücksichtigen und Ihnen danken können. Erforderlich ist eine solche Nachricht allerdings nicht. Was Sie uns in welcher Form mitteilen möchten, ist natürlich Ihre ganz persönliche Entscheidung.
Setzt DAS HUNGER PROJEKT e.V. ein Testament für mich auf?
Wenn man ein Testament schreibt, tauchen rechtliche Fragen auf, die man häufig nicht selbst beantworten kann. Oder es besteht der Wunsch, den eigenen Testamentsentwurf mit einem Experten zu besprechen. Wenden Sie sich dazu bitte an einen Anwalt oder Notar Ihres Vertrauens. Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl. In unserer Testamentsbroschüre finden Sie weiterführende Hinweise.